Zurück

Arbeitshilfen für Wahlen des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten in WfbM

Zwischen 1. Oktober und 30. November 2021 werden in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) die Werkstatträte und die Frauenbeauftragten neu gewählt.

Um die Werkstatträte und die Wahlvorstände bei der Vorbereitung und der Durchführung der Wahlen zu unterstützen, gibt es Arbeitshilfen in Leichter Sprache gemäß der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV). Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern und Assistentinnen des Beirats der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB und den zuständigen Referent*innen von Diakonie Deutschland und dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) hat sie erarbeitet.

Eine Prüf-Liste unterstützt die Wahlvorstände, alle wichtigen Schritte und Termine zu berücksichtigen. Das Paket der Arbeitsblätter beinhaltet unter anderem Vorlagen für das Wahlausschreiben, die Wähler*innen-Listen und Wahlzettel, Formulare zur Beantragung von Briefwahl und Assistenz und ein Formular zur Vorstellung des Wahlergebnisses. Die Formulare im Word-Format können von den Wahlvorständen mit den relevanten Informationen zur jeweiligen Werkstatt versehen und dann direkt für die Wahl eingesetzt werden. Für Rückfragen sind in den Arbeitshilfen Ansprechpartner*innen angegeben.

Die Arbeitshilfen wurden auf Grundlage der vom Beirat 2017 erarbeiten Vorlagen überarbeitet und ergänzt. Die Corona-bedingten Änderungen der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung wurden berücksichtigt. Die Arbeitshilfen sind frei zugänglich auf den Webseiten des BeB eingestellt. Die DWMV und die aktuellen Änderungen wegen Corona sind in Leichter Sprache auch auf der Webseite der Diakonie zu finden.

Kommentare