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Harte Fakten, klares Profil: Überarbeitung der Transparenzstandards für Caritas und Diakonie

Hintergrund

Eine zentrale Voraussetzung für die Legitimation, Glaubwürdigkeit und Profilbildung diakonischer Arbeit ist die transparente Information der Öffentlichkeit zu den Grundlagen der eigenen Geschäftstätigkeit. Dies wird von Politik und Zivilgesellschaft immer stärker eingefordert. Gleichzeitig sehen auch mögliche Geldgeber darin ein Zeichen von Professionalität und Vertrauenswürdigkeit.

Aus diesem Grund hatten Caritas und Diakonie bereits 2010 eigene Transparenzstandards verabschiedet, die als Selbstverpflichtung wirksam werden sollten. Diese Standards werden derzeit weiter entwickelt und dabei verschlankt.

Die bisherigen Standards wurden von 2008 bis 2010 in einem umfangreichen verbändeweiten Konsultationsprozess erarbeitet. Sie umfassten sowohl Soll- als auch Kann-Module in den Berichtsfeldern Strukturdaten, Leistung, Wirtschaft, Spenden, Ehrenamt, Soziales sowie Umwelt.  Um dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verleihen und gute Beispiele zu würdigen, wurde 2015 und 2017 der Transparenzpreis von Caritas und Diakonie ausgeschrieben (www.transparenzpreis-caritas-diakonie.de).

In Politik und Zivilgesellschaft haben unsere Transparenzstandards, mit denen wir innerhalb der Freien Wohlfahrtspflege eine Alleinstellung haben, große Anerkennung erfahren. In der Praxis ist die Umsetzung der Standards in diakonischen Unternehmen und Verbänden allerdings noch nicht in der Breite angekommen - was vor allem an ihrem Umfang bzw. dem Grad der Detailliertheit liegt. Gleichzeitig nimmt das Transparenzthema jedoch gesellschaftlich weiter an Relevanz zu.

Überarbeitung der Transparenzstandards läuft

Vor diesem Hintergrund haben die Diakonie Deutschland und der Deutsche Caritasverband seit Ende 2017 im engen Austausch mit der Jury des Transparenzpreises an dem Entwurf einer Fassung gearbeitet. Ziel dieser neuen Fassung ist, die Umsetzung der Standards durch Konzentration auf das Wesentliche sowie Kompatibilität mit anderen gängigen Ansätzen deutlich zu erleichtern.

Die Standards sollen nun nur noch die drei Berichtsfelder umfassen:

  • Strukturen
  • Finanzen
  • Leistungen

Sie sind darüber hinaus prinzipiell mit den zehn Basiskriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft kompatibel (www.transparente-zivilgesellschaft.de), setzen dabei aber branchenspezifische Schwerpunkte.

Dieser Entwurf wurde im Mai 2018 bei einem hochkarätig besetzten Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Akteursgruppen aus Caritas und Diakonie erörtert und entsprechend angepasst. Ein wichtiges Ergebnis dieses Workshops war der Vorschlag, dass alle Anwender eine gut auffindbare eigene Ankerseite „Transparenz“ in ihren Internetauftritt integrieren sollten. Auch dies deckt sich ggf. mit den Anforderungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Rückmeldung zum Entwurf ausdrücklich erwünscht

Ziel ist es, die Standards möglichst bis Ende 2018 zu finalisieren und verabschieden zu lassen. Seit Anfang Juli sind die Mitglieder eingeladen, Rückmeldungen zum Gliederungsentwurf der neuen Standards zu geben. Noch bis zum 17.8.2018 besteht die Möglichkeit, uns Ihre Einschätzung mitzuteilen:

  • Sind die Kriterien sowohl aussagekräftig als auch praxistauglich?
  • Tragen sie selbstbewusst zum Profil der kirchlichen Wohlfahrt bei, ohne durch zu viele Informationen zu verwirren?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Ansprechpartnerin: Dr. Marianne Dehne, Tel. 030-65211-1828, marianne.dehne@diakonie.de


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Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal, Recht im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung, informiert hier über seine Beiträge den Verband und die Fachöffentlichkeit.

Ergänzend berichten hier auch seine Mitarbeitenden aus den Arbeitsfeldern.

Dr. Jörg Kruttschnitt

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