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Covid19-Rundschreiben 42

Zu unserem letzten Rundschreiben erreichten uns zahlreiche wichtige Anwendungsfragen zu Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz, insbesondere zu § 28b Abs. 2 IfSG – Testungen für geimpfte und genesene Arbeitgeber, Mitarbeitende und Besucher von Einrichtungen.

Das am 19.11.2021 im Bundesrat abschließend gebilligte Gesetzespaket zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und zahlreicher weiterer Gesetze ist in sehr kurzer Zeit ausgehandelt worden. Erst in der praktischen Anwendung –so haben wir es im Verlauf der Pandemie häufig erlebt – zeigen sich Regelungslücken und Unklarheiten. Umso wichtiger sind Ihre Nachfragen.

Herzlichen Dank dafür an die Kolleginnen und Kollegen in den Fachabteilungen.

Das Rundschreiben mit Anlage finden Sie nach Anmeldung hier.

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