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Faire Löhne und attraktive Arbeitsbedingungen in der Pflege

Diakonie und VdDD: Wer zur Diakonie kommt, profitiert von fairen Löhnen und attraktiven Arbeitsbedingungen

Die Landesverbände der Pflegekassen haben am Montag erstmals Daten zur tariflichen Bezahlung in der Langzeitpflege veröffentlicht. Demnach bezahlt weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen nach Tarif.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Bei der Diakonie liegt die Tarifbindung der Beschäftigten im Pflegebereich bei über 90 Prozent. Damit besteht bei Einrichtungen der Diakonie mit die höchste Flächentarifbindung in der Langzeitpflege. Wer zur Diakonie kommt, erhält einen fairen Lohn und attraktive Arbeitsbedingungen, die sich nach kollektiven Tarifen richten. Wir wünschen uns von den Wettbewerbern, die noch nicht nach Tarif bezahlen, dass sie nachziehen und mithelfen, die Pflegeberufe insgesamt attraktiver zu machen. Das würde helfen, die Lücke von 100.000 Stellen zu schließen, die im Pflegebereich derzeit unbesetzt sind."

Dr. Ingo Habenicht, Vorstandsvorsitzender des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) ergänzt: "70 Prozent der Einrichtungen, die aktuell tariflich zahlen, unterliegen kirchlichen Tarifregelungen, so die aktuellen Erhebungen der Pflegekassen. Vergleicht man das von den Pflegekassen erhobene Entgeltniveau der tarifgebundenen Unternehmen mit dem allgemeinen Entgeltniveau der Langzeitpflege, also dem Medianentgelt für Fach- und Hilfskräfte, zeigt sich: die an Tarife gebundenen Unternehmen zahlen im Durchschnitt 23 Prozent höhere Gehälter für Fach- und Hilfskräfte." Habenicht weiter: "Die ab September 2022 geltende Tariftreue-Regelung in der Altenpflege, die Tarifbindung zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Versorgungsverträgen mit den Kostenträgern macht, wird dazu führen, dass die Arbeitsbedingungen branchenweit verbessert werden. Die Diakonie setzt hier schon jetzt Maßstäbe - auch durch ihre Zusatzleistungen, einschließlich der zusätzlichen Altersversorgung durch eine ergänzende kirchliche Betriebsrente."

Weitere Informationen:

Veröffentlichung nach § 82c Abs. 5 SGB XI.pdf (transparenzberichte-pflege.de) bzw. https://www.transparenzberichte-pflege.de/Tarif-Veroeffentlichung.

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