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Regelbedarfsbemessung - eine Alternative zum gesetzlichen Verfahren

Projektbericht im Auftrag der Diakonie Deutschland  

Berechnungen auf Basis der EVS 2018 unter Berücksichtigung von normativen Vorgaben der Diakonie Deutschland

Im Januar 2021 trat das Regelbedarfsermittlungsgesetz in Kraft, das die Höhe der staatlichen Leistung als Hilfe zum Lebensunterhalt festlegt.

Die Diakonie Deutschland kritisiert das Gesetz umfassend:

  • Die Methode zur Ermittlung der Regelbedarfe ist unangemessen. So sind Haushalte, die selbst einen Anspruch auf Sozialleistungen haben und denen weniger als das Existenzminimum zur Verfügung steht, Teil der statistischen Vergleichsgruppe. Dadurch kommt es zu Zirkelschlüssen.
  • An den Ausgaben der Vergleichsgruppe werden willkürliche Streichungen von bis zu 180 Euro monatlich vorgenommen. Ausgaben beispielsweise für religiöse Feiern, Eis, Tierfutter oder Kinderschmuck fließen nicht in die Regelsatzermittlung ein.
  • Für größere Anschaffungen, etwa für Waschmaschine oder Kühlschrank, werden kleine Pauschalen in den monatlichen Regelsatz eingerechnet, die über Jahre ange spart werden müssten

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2010 festgestellt, dass die Regelsätze transparent, sach- und realitätsgerecht ermittelt werden müssen.

Zu Beginn des Jahres 2021 starteten die Vorbereitungen für die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Grundlage der Regelbedarfsermittlung. Die Methodik der Berechnung muss grundlegend überarbeitet werden, um zu verhindern, dass in fünf Jahren erneut ein unsachgemäßes Verfahren Grundlage der Regelsatzermittlung wird.

Darum legt die Diakonie Deutschland ein Gutachten der Wirtschaftswissenschaftlerin und Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker vor, in dem eine sachgerechte Systematik entwickelt und umgesetzt wird. Mit diesem Konzept wird ein realistischer Regelsatz ermittelt, der das Lebensnotwendige sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, zugleich aber auch einen Abstand der Regelsätze zu den mittleren Einkommen wahrt.

Willkürliche Streichungen von Ausgabenpositionen finden in diesem Reformkonzept nicht statt. Ausgaben für große Anschaffungen und Strom sind nicht Teil der Pauschale, sondern werden gesondert erstattet. Dieser Vorschlag kann ein wesentlicher Beitrag zu einer gesellschaftlichen Debatte sein, Existenzsicherung neu zu denken.

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