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MitMenschPreis für Projekte der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) schreibt zum sechsten Mal den mitMenschPreis aus. Gesucht werden Projekte und Initiativen in Angeboten der Eingliederungshilfe oder Sozialpsychiatrie, die insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und / oder hohem Unterstützungsbedarf mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen.

Alle Informationen zum MitMenschPreis

Zentrales Thema des Wettbewerbs ist diesmal „Partizipation“. Der BeB verwirklicht gemeinsam mit
dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) seit 2016 das Projekt „Hier bestimme ich  
mit — Ein Index für Partizipation“. Wichtige Ergebnisse sind die Fragensammlungen „Mitbestimmen!“ (in schwerer und Leichter Sprache), die Organisationen der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie sowie Kommunen dabei unterstützen, Beteiligung und Mitbestimmung vor Ort insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und / oder hohem Unterstützungsbedarf zu reflektieren und zu stärken (weitere Informationen unter www.beb-mitbestimmen.de).

Durch die Corona-Pandemie gab es deutliche Einschränkungen durch Besuchs- und Ausgehverbote. Das hatte auch eingeschränkte Teilhabe und Partizipation zur Folge. Aber gerade in der Krise gibt es Menschen, die innovative Lösungen für Partizipation verstärkt suchen und finden.

Die Projekte und Initiativen, die sich um den 6. mitMenschPreis bewerben, sollen die Bedeutung der
Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung und / oder psychischer Erkrankung verdeutlichen und fördern, ob mit oder ohne Bezug zur Corona-Pandemie.

Die Projekte und Initiativen sollen darüber hinaus

  • einen konkreten, erkennbaren Nutzen insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und / oder hohem Unterstützungsbedarf haben und zur Steigerung ihrer Lebensqualität beitragen
  • die Gemeinwesensorientierung als zentrales Element beinhalten;
  • neue Erfahrungen ermöglichen und neue Wege erschließen;
  • eine nachhaltige, langfristige Wirksamkeit entfalten und kontextbezogen eine möglichst große Ausstrahlung erzielen;
  • Vorbildcharakter haben und bereits in der Projektkonzeption die prinzipielle konzeptionelle Übertragbarkeit erkennen lassen, so dass das Innovationspotential sowie das dazugehörige Know-how für andere nutzbar werden.

Bewerbung

Bewerben können sich juristische Personen, die als gemeinnützig anerkannt sind (unabhängig von der jeweiligen Verbandszugehörigkeit), sowie Kommunen, zum Beispiel kommunale Beiräte der
Bürger*innen mit Behinderung. Die Projekte und Initiativen sollen zum Zeitpunkt der Preisaus-
schreibung bereits begonnen haben, dürfen allerdings nicht älter als zwei Jahre sein. Das Preisgeld darf nicht zur Anschubfinanzierung verwendet werden.

Die Bewerbung erfolgt per Online-Formular auf der Webseite des mitMenschPreis (www.mitMenschPreis.de). Bewerbungsschluss ist der 15. März 2022 (Ausschlussfrist). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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