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Bürgergeld - So bewertet die Diakonie den Reformvorschlag

Im August hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seinen  Referentenentwurf und einen Überblick für ein Bürgergeld-Gesetz zur schriftlichen Stellungnahme an die Verbände versendet. Im Rundschreiben Sozialpolitik Nr. 7/2022 - Bürgergeld-Gesetz informiert Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik, zur Position der Diakonie Deutschland.

Im Kern bewertet die Diakonie Deutschland den Reformvorschlag wie folgt:

Es gibt anerkennenswerte Verbesserungen und Erleichterungen für die Leistungsberechtigten, etwa durch die Einführung einer Karenzzeit bei Vermögen und Kosten der Unterkunft während der ersten zwei Jahre. Ebenfalls werden die Sanktionen deutlich abgemildert. Die Nachhaltigkeit von Förderung rückt in den Vordergrund, Grundbildung und Weiterbildung werden besser gefördert, der starre Vermittlungsvorrang in jegliche, auch prekäre Beschäftigung, wird überwunden.

Eine konsequente Überwindung der Hartz-IV-Systematik erfolgt dennoch nicht. Aspekte des Gesetzes zwischen Anreiz und Kontrolle sind widersprüchlich, die Rolle der Wohlfahrt bei den Angeboten für Erwerbslose und in Armut Lebende wird nicht hinreichend geachtet. Lücken beim Existenzminimum bleiben bestehen und müssen noch ausgeglichen werden.

Uns ist eine differenzierte Bewertung wichtig: kritisch in der Sache, konstruktiv im Detail, mit dem Ziel, im Rahmen des Möglichen im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen
zu erreichen.

Für Nachfragen stehen Ihnen gerne Elena Weber (elena.weber@diakonie.de) und Michael David (michael.david@diakonie.de) zur Verfügung.

 

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