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Freigemeinnützige Krankenhäuser: Abschlussstark bei Pflegebudgets

Mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflegenden in der Patientenversorgung am Bett sind die Pflegebudgets in nicht psychiatrischen Krankenhäusern im Jahr 2020 eingeführt worden.

Seitdem müssen Krankenhäuser und Krankenkassen diese Kosten für jedes Krankenhaus individuell beziffern und verhandeln. Insgesamt sind im Jahr 2019 rund 18 Mrd. Euro Pflegepersonalkosten angefallen. Also knapp zwanzig Prozent der gesamten Kosten im Krankenhaus von gut 100 Mrd. Euro.1
Anfang Juni 2022 hatte knapp die Hälfte der nicht psychiatrischen Krankenhäuser die Pflegebudgets für das Jahr 2020 verhandelt. Konkret: 672 von 1.424 Kliniken (47 %). Am abschlussstärksten sind die freigemeinnützigen Krankenhäuser mit 265 Budgets (39 %), gefolgt von 240 öffentlichen (36 %) und 167 privaten Trägern (25 %).2 „Damit sind die freigemeinnützigen Häuser führend bei der Umsetzung der neuen Pflegepersonalkostenvergütung. Eine hohe Abschlussquote bei den Pflegebudgets dient dem Gemeinwohl, da sie den Krankenhäusern Budgetsicherheit und folglich auch Liquiditäts- und Planungssicherheit gibt“, erläutert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Pflegebudgets spiegeln die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und die dafür eingesetzten Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patient:innenversorgung auf bettenführenden Stationen. Ziel ist es, die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen der Pflegenden am Bett – und somit für die Patient:innen – zu verbessern.

Komplexes Verfahren gemeinsam angehen

„Verhandlungen von Pflegebudgets sind sehr komplex. Sie sind von vielen verschiedenen Faktoren und den jeweiligen individuellen Gegebenheiten der Krankenhäuser vor Ort abhängig. Gleichzeitig sind die Vorbereitung und Durchführung der Budgetverhandlungen sowohl für Krankenkassen als auch für Krankenhäuser nicht nur personalaufwendig, sondern auch neues Terrain: Nicht für alle verhandlungsrelevanten Punkte beim Pflegebudget existieren eindeutige Definitionen, Ansichten oder Vorgaben. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum in den Verhandlungen unterschiedliche Auffassungen zur Refinanzierung diskutiert werden und Konflikte vorprogrammiert sein können. Umso erfreulicher ist es, dass die freigemeinnützigen Krankenhäuser aktuell die meisten Pflegebudgets abgeschlossen haben. Eine Entwicklung, die den Kooperations- und Gestaltungswillen der freigemeinnützigen Träger – und somit auch der evangelischen Krankenhäuser – zeigt, denn nur gemeinsam kann der Abschluss von Pflegebudgets strukturiert vorangetrieben werden“, so Radbruch.
Dass es einen hohen Handlungsbedarf beim Pflegebudget gibt, verdeutlicht der aktuelle Gesetzesentwurf zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG). Nach Willen des Bundesgesundheitsministers soll es künftig mehr Klarheit und Sicherheit für die Finanzierung der entsprechenden Personalgruppen im Pflegebudget geben.

Pflegeentlastende Maßnahmen auf acht Prozent erhöhen

„Bei der aktuellen Regelung zu den pflegeentlastenden Maßnahmen muss nachjustiert werden. Die evangelischen Krankenhäuser fordern eine Verdoppelung der vier Prozent für pflegeentlastende Maßnahmen. Damit erlangen die Häuser Gestaltungsspielraum, um die regionalen Unterschiede im Qualifikationsmix bei Versorgungsmodellen auszugleichen“, so Christoph Radbruch.
In Höhe von vier Prozent des Pflegebudgets werden pflegeentlastende Maßnahmen durch die Kostenträger finanziert. Darunter fallen zum Beispiel Aufgaben wie die Essensausgabe oder der Wäschedienst, wenn Krankenhäuser sie zur Verbesserung ihres Betriebsablaufs vom Pflegepersonal auf andere, nicht durch die Vorgaben des Pflegebudgets refinanzierte Personalgruppen, übertragen können. Auch digitale Anwendungen können darüber finanziert werden.

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