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Das Prostituiertenschutzgesetz und das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Menschenhandel

Ergebnisse der Fachtagung „Das  Prostituiertenschutzgesetz und das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Menschenhandel – mögliche Auswirkungen auf die Praxis“ am 31.10.2016 in Kassel-Wilhelmshöhe.

Am 31.10.2016 diskutierten über 40 Vertreterinnen aus den diakonischen Landesverbänden, aus den spezialisierten Fachberatungsstellen und aus weiteren Einrichtungen, die Anlaufstelle für Fragen im Kontext der Prostitution und Menschenhandel sein können, über die möglichen Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Menschenhandel.

Mit Prof. Dr. Maria Wersig, Fachhochschule Dortmund, und Naile Tani?, Geschäftsführerin Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK), konnten zwei ausgewiesene Expertinnen gewonnen werden, die in die komplexen Regelwerke einführten. Im Anschluss daran fand ein reger Austausch zu praxisrelevanten Fragen in Bezug auf die Beratungsarbeit von diakonischen Einrichtungen statt mit dem Ergebnis, dass es sehr viele offene Fragen gibt, auf die es am Fachtag noch keine Antworten geben konnte.

Fest steht, dass - auch wenn es viele kritische Punkte gibt - die Beratungsstellen aufgrund ihrer Professionalität und Fachexpertise wichtige Akteure bei der Umsetzung der Gesetze sind. Dazu bedarf es vor allem verbindlicher Kooperations- und Vernetzungsstrukturen, z.B. in Form von runden Tischen in jedem Bundesland. Diskutiert wurde die Befürchtung, dass ein nicht geringer Anteil der Frauen ohne Anmeldeschein der Prostitution nachgehen werden, d.h. sie werden noch schutzloser arbeiten und werden noch schwerer für die Beratungsstellen erreichbar sein. Vor allem diese Personengruppe darf nicht aus dem Fokus der Beratungsarbeit geraten. Für die Begleitung der Umsetzung beider Gesetze ist zukünftig ein fachlicher Austausch auf Bundesebene dringend erforderlich.

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