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Diakonie stärkt unternehmerische Mitbestimmung ihrer Mitarbeitenden

Nürnberg, 12. Oktober 2017  

Die Konferenz Diakonie und Entwicklung hat heute eine Verbandsempfehlung zur Unternehmensmitbestimmung verabschiedet. Damit will die Diakonie die unternehmerische Mitbestimmung ihrer Mitarbeitenden in den diakonischen Einrichtungen stärken. Die Verbandsempfehlung sieht vor, dass diakonische Einrichtungen ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden diese durch eine Vertretung im Aufsichtsorgan an der Arbeit dieses Gremiums beteiligen - mit gleichen Rechten und Pflichten wie andere Aufsichtsratsmitglieder.

"Eine verantwortungsvolle, transparente und wirtschaftliche Unternehmensführung ist immens wichtig. Die Mitarbeitenden dabei zu beteiligen, ist gerade für die Diakonie vor dem Hintergrund unseres kooperativen und konsensorientierten Leitbildes naheliegend", sagt Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal, Organisation, Recht und Wirtschaft der Diakonie Deutschland. "Die Setzung von Arbeitsrecht regeln wir bereits seit über 40 Jahren in einem Miteinander von Dienstnehmern und Dienstgebern, auf dem Dritten Weg. Noch länger existieren Regelungen für die betriebliche Mitbestimmung durch Mitarbeitervertretungen. Nun ist es also Zeit, die Mitarbeitenden auch auf unternehmerischer Seite zu beteiligen."

In etlichen größeren diakonischen Einrichtungen werden den Mitarbeitervertretungen auf freiwilliger Basis bereits derartige Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt. Die Unternehmensmitbestimmung ist jedoch nicht einheitlich geregelt und daher recht unterschiedlich ausgestaltet. Die neue Verbandsempfehlung zur Unternehmensmitbestimmung gibt den Einrichtungen nun eine Orientierung. Verpflichtend ist sie jedoch nicht. "Die Unternehmensmitbestimmung fördert letztlich die Wirtschaftlichkeit und verantwortungsvolle Führung unserer Mitgliedseinrichtungen", betont Kruttschnitt.

Zum Hintergrund:

Für private Unternehmen ist Unternehmensmitbestimmung gesetzlich geregelt. Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen - also auch alle Einrichtungen der Diakonie - sind von diesen Regelungen jedoch genauso ausgenommen wie weltliche Unternehmen und Organisationen, die unmittelbar oder überwiegend karitativen oder erzieherischen Bestimmungen dienen. 

Ein Interview mit Dr. Jörg Kruttschnitt  zur neuen Verbandsempfehlung gibt es

unter: https://www.diakonie.de/journal/unternehmensmitbestimmung/

Rückfragen und weitere Informationen

Sarah Spitzer

Pressestelle, Zentrum Kommunikation

Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780

E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1  | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333

E-Mail: diakonie@diakonie.de | www.diakonie.de

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