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Ausreisepflicht

Der Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist der Diakonie Deutschland am 16.02.2017 zugegangen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit Stellung nehmen zu können. Wir möchten allerdings erneut darauf hinweisen, dass eine außerordentlich kurze Fristsetzung von nicht einmal 24 Stunden  den  Eindruck  erweckt,  dass  das  Bundesministerium  des  Innern  an  der  Einschätzung  und  dem Sachverstand der Diakonie Deutschland und der Kirchen, sowie anderer zivilgesellschaftlicher Akteure kein Interesse hat. Das bedauern wir im höchsten Maße, zumal die Zivilgesellschaft erheblich dazu beiträgt, dass die große Herausforderung, die sich Deutschland durch die Aufnahme von Flüchtlingen stellt, bewältigt wird. 
 
Die Diakonie Deutschland arbeitet jahrzehntelang und tagtäglich mit Migrant*innen und Flüchtlingen und im demokratischen Gemeinwesen. Diese Arbeit wird durch eine Gesetzgebung, die einseitig ausgerichtet ist und nicht mit den Erfahrungen und Erfordernissen der Praxis abgeglichen wird, erheblich erschwert. Vielfach unerwünschte Auswirkungen auf die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft sind die Folge.
 
Die Diakonie Deutschland ist vor dem Hintergrund ihrer Arbeit mit ehrenamtlich Engagierten besorgt, weil die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik vielen in der Flüchtlingshilfe engagierten Menschen nicht mehr vermittelbar ist. Sie wird inzwischen vielfach als ungerecht, unsachgemäß und integrationsfeindlich wahrgenommen. Wir sehen die Motivation vieler Ehrenamtlicher gefährdet, zumal sie zunehmend mit Anfeindungen von fremdenfeindlichen und rassistischen Gruppen konfrontiert werden, die sich gestärkt fühlen.  Öffentlich demonstrierte Härte gegen Ausländerinnen und Ausländer und das verstärkte Setzen auf Zwang und Sanktionen in der Integrationspolitik stehen in der Gefahr hier falsch zu verstehende Zeichen setzen. 
 
Eine vertiefte inhaltliche Prüfung des Referentenentwurfs an rechtlichen und politischen Maßstäben ist angesichts der Kürze der Zeit leider nicht möglich. 
 
Wir beschränken uns daher auf wenige erste Hinweise:

  1. Die Diakonie Deutschland ist der Auffassung, dass nachhaltig integrierte Ausländerinnen und Ausländer in den Genuss des im Jahr 2015 geschaffenen Bleiberechts kommen sollten, das leider bisher in der Praxis kaum angewandt wird. Gesetzliche Maßnahmen und eine Verwaltungspraxis, die dazu beitragen, Integration von Menschen gezielt zu verhindern, schaden dem sozialen Zusammenhalt und dem sozialen Frieden  in  Deutschland. Abschiebungen  in  unsichere  Staaten  wie derzeit Afghanistan lehnt die Diakonie Deutschland ab.
  2. Wir halten die vorgesehene Länderermächtigung im Hinblick auf eine Anordnung des unbefristeten Verbleibs von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Aufnahmeeinrichtung für problematisch. Diese Regelung lässt befürchten, dass künftig neben abgelehnten Asylbewerbern aus so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ eine Vielzahl weiterer Asylbewerber langfristig in Aufnahmeeinrichtungen ohne Zugang zu Integrationsmaßnahmen und zum Arbeitsmarkt verbleiben. Sie haben keine Chance sich zu integrieren und werden von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Das trägt eher zur Radikalisierung bei und schürt soziales Konfliktpotential in der Bevölkerung, statt entgegen zu wirken.
  3. Die ausdrückliche Erwähnung der Asylantragstellung als mögliche Aufgabe des Jugendamtes bei in Obhut genommenen minderjährigen Flüchtlingen, geht in die richtige Richtung. Wir befürchten allerdings, dass diese Regelung in der Praxis kaum umgesetzt werden wird, da sie gesetzlich zu weich formuliert ist, weil die Personalausstattung der Jugendämter teilweise qualitativ und quantitativ unzureichend ist und weil es an einem Angebot an kostenloser unabhängiger Asylverfahrensberatung fehlt.

Zur geplanten Regelung, dass Ausreisegewahrsam kunftig nicht mehr nur fur vier, sondern fur zehn Tage angeordnet werden kann, verweisen wir ausdrücklich auf die Stellungnahme der Kirchen, der wir uns anschließen.
 
Berlin, den 17.02.2017
 
Maria Loheide
Vorstand Sozialpolitik 
 


 

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